e) Das Grundstück des Beschwerdeführers 2 grenzt unmittelbar an die Bauparzelle an. Die Grundstücke der Beschwerdeführerin 3 (angrenzend an das Grundstück des Beschwerdeführers 2) und des Beschwerdeführers 1 (angrenzend an das Grundstück der Beschwerdeführerin 3) befinden sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe; sie werden zudem über dieselbe Strasse wie das Baugrundstück erschlossen. Damit weisen sie eine 5 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 35- 35c N. 16. 6 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 35-35c N. 17.