9. Mit Replik vom 3. Mai 2016 nahmen die Beschwerdegegner 2 bis 4 zu den Eingaben der Gemeinde und der Beschwerdeführenden Stellung. Dabei nahmen sie eine kleinere Anpassung des Projektes vor, indem die Kellerfenster südwestseitig weiter verkleinert wurden (Projektänderungsplan Südwestfassade vom 21. April 2016, gestempelt vom Rechtsamt der BVE am 11. März 2016). RA Nr. 110/2015/75 6 10. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten