Mit Verfügung vom 16. März 2016 nahm das Rechtsamt das sistierte Verfahren wieder auf und gab den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, zur Projektänderung der Beschwerdegegner Stellung zu nehmen und Schlussbemerkungen einzureichen. Davon machten die Gemeinde mit Eingabe vom 12. April 2016, die Beschwerdegegner mit Eingabe vom 12. April 2016 und die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 14. April 2016 Gebrauch. Zusätzlich ging eine weitere Stellungnahme des Beschwerdeführers 2, neu anwaltlich vertreten, vom 15. April 2016 ein.