6. Am 21. Januar 2016 reichten die Beschwerdegegner beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern eine Beschwerde gegen die Zwischenverfügung vom 22. Dezember 2015 sowie die Verfügung vom 19. Januar 2016 ein. Auf Anweisung des Verwaltungsgerichts sistierte das Rechtsamt daraufhin das Verfahren mit Verfügung vom 27. Januar 2016 RA Nr. 110/2015/75 5 vorläufig. Am 11. März 2016 schrieb das Verwaltungsgericht das bei ihr hängige Verfahren 100.2016.31 infolge Rückzugs der Beschwerde als erledigt vom Geschäftsverzeichnis ab.