_ einzureichen. Mit Stellungnahme vom 30. November 2015 gaben die Beschwerdegegner bekannt, der Dienstbarkeitsvertrag mit dem Grundeigentümer der Parzelle Spiez Grundbuchblatt Nr. L.________ habe noch nicht verurkundet werden können. Sie stellten den Antrag, das Beschwerdeverfahren sei zu sistieren, bis die Frage der Übertragung der Ausnützungsziffer durch den Zivilrichter geklärt sei.