4. Mit Verfügung vom 14. Oktober 2015 gab das Rechtsamt bekannt, dass es beabsichtige, die Einhaltung der für das Baugrundstück geltenden Ausnützungsziffer (0.45 zuzüglich 10 % Nutzungsbonus, insgesamt 0.495) zu überprüfen. Die Beschwerdegegner erhielten Gelegenheit, hierzu eine Stellungnahme einzureichen und dabei auf verschiedene Fragen des Rechtsamts einzugehen sowie den Dienstbarkeitsvertrag für die in Anspruch genommene Nutzungsübertragung von der benachbarten Parzelle Spiez Grundbuchblatt Nr. L.________ einzureichen.