2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 4. September 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Diese Beschwerde richtete sich nicht nur gegen das vorliegend umstrittene Mehrfamilienhaus, sondern auch gegen ein Einfamilienhaus auf der Nachbarparzelle Spiez Grundbuchblatt Nr. L.________, welches von der Gemeinde ebenfalls am 7. August 2015 bewilligt wurde (Baugesuchsnummer O.________).