b) Die Fassaden- und Grundrissänderungen sind nicht umstritten. Folgende, von der Vorinstanz bewilligten Pläne bleiben in Bezug auf das Bauvorhaben "Änderungen an Fassaden und Grundrissen" gültig: Grundriss EG 1:200, Grundriss ZG 1:200, Grundriss OG 1:200, alle vom 26. April 2010, revidiert am 17. Februar 2015. Der vorinstanzliche Gesamtentscheid wird entsprechend ergänzt (vgl. Art. 35 Abs. 4 BewD). Die Flächenerweiterung von 617 m2 im Zwischengeschoss ist nicht Gegenstand des Bauvorhabens. 6. Kosten