a) Das Bauvorhaben für die Umnutzung der Räumlichkeiten im Obergeschoss ist zu offen und unbestimmt umschrieben. Auf den Projektplänen sind die von der Umnutzung betroffenen Räume nicht bezeichnet, so dass unklar ist, welche Räume als Schulungs- und Sitzungsräume dienen sollen. Die geplante Umnutzung führt zu einem Mehrbedarf an Autoabstellplätzen, der nicht gedeckt ist. Es bestehen keine Gründe, die ein Unterschreiten des Mehrbedarfs an Abstellplätzen rechtfertigen würden. Die für das Bauvorhaben erforderlichen Abstellplätze für Fahrräder und Motorfahrräder sind von ihrer Lage her nicht bewilligungsfähig.