Auch die übrigen Abstellflächen befinden sich auf internen Verkehrsflächen und Einfahrten, die verschiedene Gewerbe- oder Lagerräume erschliessen. Tagsüber sind solche Standorte nicht als dauerhafte Veloabstellplätze nutzbar, abends und am Wochenende ist die Zugänglichkeit für Besucher und Besucherinnen nicht ohne weiteres gewährleistet. Die erforderlichen Velo- und Motorfahrrad-Abstellplätze sind somit nicht nachgewiesen. Das Bauvorhaben kann auch aus diesem Grund nicht bewilligt werden. 5. Zusammenfassung