b) Die Abstellplätze sind so anzulegen, dass sie auf kurzem und sicherem Weg erreicht werden können. Wenigstens die Hälfte muss überdacht werden (Art. 54c Abs. 3 BauV). Gemäss den Angaben in den Vorakten befinden sich die drei vorgesehenen Standorte für Fahrrad- und Motorfahrradabstellplätze innerhalb des Gebäudes (Eingang Nordseite Nähe Lift, Eingang Ostseite / Block A und Eingang D.________strasse / Block B).29 Auf dem Grundrissplan EG ist zusätzlich ein Standort in einem Lagerraum eingetragen, der von der Ostseite zugänglich ist. Es ist unklar, wieviele Standorte effektiv vorgesehen sind und wo wieviele Fahrräder abgestellt werden könnten.