Die Grunddienstbarkeit soll im Grundbuch unter dem Stichwort "Parkierungsrecht bis 31. Juli 2025" eingetragen werden. Von einer Sicherstellung kann nur dann gesprochen werden, wenn die Parkplätze auf fremdem Grund für das Bauvorhaben uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Parkplätze, die für das eigene Gebäude benötigt werden, können nicht zugleich den Parkplatzbedarf eines andern Bauvorhabens abdecken. Beim Gewerbegebäude E.________ 4-4c herrscht ein Parkplatzdefizit, da rund um das Gebäude gar nicht so viele Parkplätze erstellt werden können, wie nach der Baubewilligung von 2011 nötig gewesen wären.