Die Baubewilligung für die betreffenden Betriebe setzte voraus, dass für deren Nutzung eine ausreichende Anzahl Parkplätze vorhanden ist, was auch das Abstellen von Fahrzeugen am Abend oder am Wochenende einschliesst. Für die geplante Umnutzung bestehen daher keine Gründe, die ein Unterschreiten des erforderlichen Mehrbedarfs an Abstellplätzen rechtfertigen würden.