motorisierten Individualverkehrs bei Schichtbetrieb, hinsichtlich der Anzahl Arbeitsplätze im Verhältnis zur Geschossfläche oder bezüglich der Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr. Soweit bekannt, ist der Gebäudeteil der Beschwerdegegnerin zurzeit nicht voll vermietet, die Verhältnisse können sich aber jederzeit ändern. Es steht deshalb nicht fest, dass alles, was heute als Lager bezeichnet ist, dies auch bleibt. So ist auf dem Grundrissplan EG ein Raum als Lager bezeichnet, in dem kürzlich eine Kleinbrauerei bewilligt wurde.20 Es gibt jedoch keine Hinweise, dass das bestehende Parkplatzangebot für die heutigen Verhältnisse nicht genügen würde.