Die Parkplätze für die Säle würden an den Wochenenden benötigt, wenn die Gewerbebetriebe geschlossen seien. Mit allen Mietern sei vertraglich vereinbart, dass sie ihre Parkplätze zur Verfügung stellen müssten, wenn grössere Events durchgeführt würden. Die Parkfläche muss für den Zweck des Bauvorhabens ausreichen (Art. 16 und 17 BauG). Nach Art. 54 BauV kann von den Bandbreiten abgewichen werden, wenn das Bauvorhaben deutlich über- oder unterdurchschnittlich ist, wie beispielsweise im Anteil des 18 Plan Grundriss EG 1:200 vom 26. April 2010, rev. am 17. Februar 2015 19 Vgl. auch Protokoll der Baukommission vom 23. Februar 2015, S. 2 (roter Schnellhefter), aber mit anderer