Hinzu kommt, dass Abstellplätze vor Ein- und Zugängen keine anrechenbaren Parkplätze sind, da diese Bereiche für den Güterumschlag frei bleiben müssen und nicht dauerhaft als Parkplatz zur Verfügung stehen. Solche Parkplätze können nur abends und an den Wochenenden genutzt werden.19 Dies trifft auch auf einen Behindertenparkplatz zu, der auf der Seite D.________strasse vor einem Tor zu einem Gewerberaum vorgesehen ist. Parkplätze für die Fahrzeuge von Behinderten müssen jedoch auch tagsüber für Besucher und Mitarbeitende von sämtlichen Betrieben uneingeschränkt zur Verfügung stehen.