17 Vgl. www.G.________.ch, Seite letztmals besucht am 2. Dezember 2015 RA Nr. 110/2015/118 10 Zudem fehlen Parkplätze für Menschen mit Behinderungen. Im vorliegenden Baubewilligungsverfahren hat die Beschwerdegegnerin für ihren Gebäudeteil 60 Parkplätze ausgewiesen, davon 48 "normale" Parkplätze, 4 Behindertenparkplätze und 8 Wochenendparkplätze, die vor Eingängen liegen.18 Bei einer ausschliesslich gewerblichen Nutzung besteht allein beim Gebäudeteil der Beschwerdegegnerin ein Parkplatzdefizit von 34 Abstellplätzen.