d) Wenn die gesamte bewilligte Geschossfläche von 7'968.29 m2 (ohne Wohnungen und ohne die bisher nicht bewilligten 617 m2) in die Kategorie Arbeiten, Gewerbe, Dienstleistungen fallen würde, müsste es für den Gebäudeteil der Beschwerdegegnerin heute mindestens 93 Parkplätze für diese Nutzungen haben. Hinzu kommt ein Parkplatz für die beiden Wohnungen, ausmachend insgesamt 94 Parkplätze. Gemäss dem am 25. Mai 2011 bewilligten Plan "Grundriss EG Gesamt" sind beim Gebäudeteil der Beschwerdegegnerin 65 Parkplätze bewilligt, wovon sich 12 Parkplätze vor den Zugängen befinden und als Abend/Wochenendparkplätze für besondere Anlässe bezeichnet sind.