15 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) 16 Amt für Gemeinden und Raumordnung, Leitfaden Abstellplätze für Fahrzeuge, Dezember 2012 (im Folgenden Leitfaden AGR), S. 3 und 8 RA Nr. 110/2015/118 9 beiden Säle, den "Mehrzweckraum", zwei kleine Räume, die vom Korridor aus zugänglich sind, sowie Verkehrsflächen. Wie bereits erwähnt, ist aufgrund der Beschreibung des Bauvorhabens aber nicht klar, ob nicht auch noch weitere Räume im Obergeschoss von der Umnutzung zu Sitzungs- und Schulungsräumen umfasst sind. Die genauen Berechnungsgrundlagen sind somit nicht vorhanden.