Der Grossteil (617 m2) dieser Fläche mit unbekannter Nutzung liegt im Gebäudeteil der Beschwerdegegnerin (Baurecht Nr. A.________). Die zusätzliche Fläche befindet sich im Bereich C1 und ist auf dem Plan, den die Bauverwaltung erstellte, mit Farbstift orange eingefärbt und gekreuzt.13 Die Baukommission der Gemeinde ist der Ansicht, dass die Mehrfläche mit dem eingereichten Baugesuch ohne Nutzungsbeschränkung bewilligt werden solle.14 Das Baugesuch wurde aber nicht mit dieser Flächenerweiterung ergänzt; auf dem von der Vorinstanz bewilligten Plan ZG, der am 17. Februar 2015 revidiert wurde, ist dieser Bereich leer.