Die Bauherrschaft mag wohl eine bestimmte Vorstellung davon haben, welche Art von Anlässen sie durchführen oder ermöglichen will. Was alles unter "Events" oder "Clubtreffen" gemeint ist, erschliesst sich aber nicht. Die Bandbreite von möglichen Anlässen ist riesig; je nach Art des Anlasses müsste die Übereinstimmung mit den baurechtlichen und weiteren anwendbaren Normen durch die Baubewilligungsbehörde erneut geprüft werden. Eine Blankobewilligung kann nicht erteilt werden. Die Baubewilligung müsste bereits aus diesen Gründen aufgehoben werden. 3. Abstellplätze für Mehrflächen