Aus dem Plan geht aber nicht hervor, welche Fläche für Anlässe und Schulungen umgenutzt werden soll. Die Säle und der Mehrzweckraum lassen sich identifizieren, nicht hingegen die Räume, für die eine Nutzung als Büros, Schulungs- und Sitzungszimmer vorgesehen ist. Sollten die Räume gemeint sein, die sich im Gebäudeteil der F.________ GmbH befinden (Baurecht Nr. C.________), wären sie nicht Teil des vorliegenden Bauvorhabens; dafür hat die F.________ GmbH ein eigenes Baugesuch gestellt. Als möglicher Standort dieses Bauvorhabens verbleiben die an den sogenannten Mehrzweckraum angrenzenden Räume.