Die Bezeichnung als grosser Saal, kleiner Saal und Mehrzweckraum ist auf dem vorliegenden Baugesuchsplan Grundriss OG vom 26. April 2010, rev. am 17. Februar 2015 nicht enthalten. Der grösste Raum ist nach wie vor als Ausstellungsraum bezeichnet. Nur anhand einer Plankopie in den Vorakten lassen sich die Säle und der Mehrzweckraum zuordnen.6 Das Obergeschoss hat gegenüber den Baubewilligungen von 2008 und 2011 zahlreiche Grundrissänderungen erfahren. Mit Gesamtbaubewilligung vom 3. Oktober 2008 wurde im Obergeschoss (OG) des Baurechts Nr. A.________ ein grosser Raum als Ausstellungsraum bewilligt, der heute als grosser Saal bezeichnet wird.