Das Regierungsstatthalteramt wurde um Mitteilung gebeten, ob mit der Bewilligung des Plans Grundriss EG die Grünflächen und die Anordnung der Parkplätze im Sinne einer Projektänderung bewilligt worden seien. Das Regierungsstatthalteramt beantragt, die Beschwerde abzuweisen und teilte mit Stellungnahme vom 18. September 2015 mit, die geforderten 52 Autoabstellplätze seien auf dem abgestempelten Grundrissplan ersichtlich und entsprächen sowohl der Überbauungsordnung als auch den Bestimmungen über hindernisfreies Bauen. Die Gemeinde beantragt mit Eingabe vom 25. September 2015, die Beschwerde abzuweisen und den Entscheid der Vor-instanz zu bestätigen.