5. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Es wies auf das Wiederherstellungsverfahren betreffend Parkplätze und Grünflächen auf der Seite D.________strasse hin (Entscheid BVE vom 29. Mai 2015, RA Nr. 120/2015/15) und bat die Gemeinde um Information über den Stand des Verfahrens. Das Regierungsstatthalteramt wurde um Mitteilung gebeten, ob mit der Bewilligung des Plans Grundriss EG die Grünflächen und die Anordnung der Parkplätze im Sinne einer Projektänderung bewilligt worden seien.