Im Laufe des Baubewilligungsverfahrens schränkte die Beschwerdegegnerin die Personenzahl für beide Säle zunächst auf insgesamt max. 350 Personen ein. Später stimmte sie einer Reduktion auf maximal 95 Personen bis 19.30 Uhr und auf maximal 295 Personen wochentags am Abend sowie am Wochenende zu.