Dementsprechend ist die Fassadenlinie des Gebäudes, nicht wie im Situationsplan eingezeichnet im Bereich der südöstlichen Ecke rückspringend, sondern das Gebäude bildet ein regelmässiges Rechteck. In Anbetracht dessen, dass die südöstliche Fassade nicht ganz parallel zur Grundstückgrenze verläuft, ist somit auch äusserst fraglich, ob der Grenzabstand von 4.03 m insbesondere in der südwestlichen Ecke des Gebäudes überhaupt eingehalten wäre. 6. Kosten