vom 26. Januar 2015 den Bauabschlag ohne vorgängige Bekanntmachung. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) mit Entscheid vom 29. April 2015 gut und wies die Sache zur Neubeurteilung zurück. Sie machte die Vorinstanz insbesondere darauf aufmerksam, dass die von ihr gewählte Vorgehensweise nicht dazu geeignet sei, eine rechtsverbindliche Klärung der umstrittenen baurechtlichen Fragen herbeizuführen.