2008, B_2007_139 E. 5 RA Nr. 110/2015/113 12 k) Das Bauvorhaben ist mangels Zonenkonformität nicht bewilligungsfähig, eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG fällt ausser Betracht. Die Beschwerde ist demnach gutzuheissen. Der Gesamtbauentscheid ist aufzuheben und dem Bauvorhaben ist der Bauabschlag zu erteilen. 3. Kosten