Vielmehr würde das Gelände grossflächig verändert, was enorme bauliche Massnahmen mit Abtragen von Steinblöcken, Abtragen und Wiederauftragen des Ober- und Unterbodens und mit Zuführung von grossen Kubaturen an Fremdmaterial (sauberes Untergrundmaterial und erdiges Bodenmaterial) bedingen würde.30 Damit würde die charakteristische Landschaft − auch wenn von durchschnittlicher Qualität − wesentlich verändert. Die erhoffte Bewirtschaftungserleichterung steht daher in keinem angemessenen Verhältnis zum grossen Eingriff in die gewachsene Landschaft und den fruchtbaren Boden.