Die Erleichterung betrifft aber lediglich drei Mähschnitte pro Jahr. Nach Angaben des Beschwerdegegners machen die drei Schnitte für die gesamte Parzelle einen Aufwand von insgesamt sechs Arbeitstagen pro Jahr aus (zwei Personen mit je drei Arbeitstagen). Dieser Arbeitsaufwand betrifft aber nicht nur die vom Bauvorhaben betroffene Fläche, sondern die gesamte Wiese, die sich gegen Westen noch einmal so weit erstreckt, und möglicherweise auch den Hang, der ab und zu gemäht wird, damit sich der Wald nicht weiter ausdehnt.28 Hinzu kommt, dass auch nach der Terrainaufschüttung bei der grossen Hecke, beim kleinen "Gebüsch" sowie auf dem Hügel Bereiche verbleiben