Die Bodenproben zeigten einen dunklen Boden, was auf viel organisches Material hinweise. Der Boden sei krümelig, nicht tonhaltig und weise einen geringen Anteil an Gestein und Kies (Skelettgehalt) auf. Es seien keine Vernässungsanzeichen vorhanden. Es handle sich um guten, mächtigen und fruchtbaren Boden.20 Die Einschätzung des AWA ist nicht bestritten. Der Beschwerdegegner plant, das Land auch nach der Terrainaufschüttung als Wiese zu nutzen, zumal Ackerbau mit Fruchtfolge aufgrund der Höhenlage ohnehin nicht in Betracht fällt. Ausserdem ist das Gebiet eher 17 Protokoll des Augenscheins vom 22. April 2016, S. 4, 5 Voten Beschwerdegegner