d) Zur Beurteilung der Bodenfruchtbarkeit und Bodenmächtigkeit entnahm die Vertreterin des AWA am Augenschein drei Bodenproben. Bei der Bodenprobe am Standort P1 betrug der Oberboden 18 cm und der Unterboden 37 cm, was eine Bodenmächtigkeit von 55 cm ergab. Am Standort der Bodenprobe P2 betrug die Bodenmächtigkeit etwa 50 cm, beim Standort P3 waren es 73 bis 74 cm. Die Vertreterin des AWA führte dazu aus, bei Wiesen sei eine Bodenmächtigkeit (Oberboden und Unterboden) von mindestens 50 cm notwendig, bei Fruchtfolgeflächen seien es 70 cm. Die Bodenproben zeigten einen dunklen Boden, was auf viel organisches Material hinweise.