b) Der landwirtschaftliche Betrieb des Beschwerdegegners umfasst eine landwirtschaftliche Nutzfläche von rund 30 ha in der Bergzone III (Schwergewichtszone). Das bewirtschaftete Land liegt grösstenteils auf der rechten Seite der Lütschine und wird als Weide und für die Produktion von Raufutter genutzt. Auf dem Betrieb werden 22 Milchkühe sowie etwa 23 Aufzuchttiere gehalten. Der Wohnort des Beschwerdegegners befindet sich beim Betriebszentrum auf der Parzelle Grindelwald Gbbl. Nr M.________ auf der rechten Talseite.14 Die Bauparzelle Nr. E.__