d) Das AWA hat zur Frage der Terrainveränderungen Richtlinien und Merkblätter herausgegeben. Zur Zeit der Einreichung des Baugesuchs am 7. Januar 2014 galten die Richtlinien des AWA für Terrainveränderung in der Landwirtschaftszone mit Materialzufuhr vom Januar 2014 und die Richtlinien zum Schutz des Bodens für Terrainveränderungen vom Januar 2010. Am 1. Januar 2015 ersetzten die vom AGR, LANAT und AWA gemeinsam erlassenen Richtlinien samt Merkblatt "Terrainveränderung zur Bodenaufwertung ausserhalb Bauzonen" die früheren Richtlinien des AWA.10