2. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 21. August 2015 Beschwerde bei der BVE. Er beantragt die Aufhebung des Gesamtbauentscheides. Eventualiter sei der Entscheid aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 1 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) RA Nr. 110/2015/113 3