Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) beurteilte das Bauvorhaben als zonenkonform. Mit Gesamtbauentscheid vom 21. Juli 2015 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli das Bauvorhaben und erteilte die Ausnahmebewilligung für Bauten und Anlagen in Waldesnähe und die Ausnahmebewilligung für Eingriffe in Lebensräume geschützter Tiere.