RPG1, für die Unterschreitung des Waldabstandes sowie für die Unterschreitung des Strassenabstandes. Nach einer Begehung mit dem Regierungsstatthalteramt Interlaken- Oberhasli und verschiedenen Amtsstellen zog er das Baugesuch für die anderen Parzellen zurück; am Baugesuch für eine Terrainveränderung auf der Parzelle Nr. E.________ hielt er fest und überarbeitete in der Folge die Pläne. Gemäss den am 9. Januar 2015 revidierten Plänen soll eine Fläche von 2'600 m2 mit ca. 3'500 m3 Fremdmaterial aufgefüllt werden. Der Beschwerdeführer erhob Einsprache samt Rechtsverwahrung und meldete Lastenausgleichsansprüche an.