1. Der Beschwerdegegner reichte bei der Gemeinde Grindelwald am 7. Januar 2014 Baugesuche für Terrainaufschüttungen bei landwirtschaftlich bewirtschafteten Parzellen ein, unter anderem das Baugesuch betreffend die Parzelle Nr. E.________ (datiert vom 23. Dezember 2013). Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone. Das Bauvorhaben umschrieb er wie folgt: "Landwirtschaftliche Bodenverbesserung, Aufschüttung, Deponie von sauberem Aushubmaterial". Dafür beantragte er Ausnahmen nach Art. 24 ff. RPG1, für die Unterschreitung des Waldabstandes sowie für die Unterschreitung des Strassenabstandes.