Der Raum ist somit aufgrund seiner Grösse, Befensterung und Erschliessung objektiv zum Wohnen geeignet. Insbesondere die überdurchschnittlich komfortable Erschliessung über die wohnungsinterne Türe – der Abstellraum ist dadurch quasi Teil der Wohnung – macht diesen Raum sehr anfällig für eine missbräuchliche Wohnnutzung. Zwar spricht der fehlende Innenausbau des Raums (Isolation, Heizung,…) gegen eine objektive Wohneignung. Der Innenausbau kann jedoch relativ einfach nachgeholt werden, ohne dass dies für die Baupolizeibehörde von aussen erkennbar wäre.