Dabei sind nicht alle Elemente gleich wichtig. Das Fehlen einer Isolation ist sehr viel leichter nachträglich, ohne dass die Baupolizeibehörde davon etwas merkt, zu „korrigieren“, als etwa fehlende oder zu kleine Fenster, die ungenügende Raumhöhe oder ein für den täglichen Gebrauch ungenügender Treppenaufgang. Der Abstellraum muss somit vor allem bei der Befensterung und/oder der Raumhöhe und/oder der Erschliessung so ausgestaltet werden, dass eine Umnutzung zum Wohnen nicht leicht möglich ist.11 Der fragliche Raum weist eine Grösse von rund 45 m2 auf. Die Fensterfläche, die mit dem unbewilligten Einbau der sechs Fenster realisiert worden ist, beträgt mindestens 4 m2;