bauliche Massnahmen zum Wohnen unbrauchbar zu machen. Ansonsten könnte die Baupolizeibehörde nur mit regelmässigen Kontrollen sicherstellen, dass keine unzulässige Wohnnutzung erfolgt, was mit unverhältnismässigem Verwaltungsaufwand verbunden wäre. Kriterien für die Verwendbarkeit zum Wohnen oder Arbeiten bilden etwa das Mass der Belichtung der Räume durch Fenster, die Isolation der Räume, die Raumhöhe, die Erschliessung und Ähnliches. Dabei sind nicht alle Elemente gleich wichtig.