Damit solle sichergestellt werden, dass in der Landwirtschaftszone nicht unnötig Bauten bewilligt würden, die schon nach kurzer Zeit nicht mehr landwirtschaftlich genutzt würden. Dementsprechend habe der Beschwerdeführer im Baubewilligungsverfahren die längerfristigen Perspektiven seines Betriebs mit einem Betriebskonzept nachgewiesen. Es sei treuwidrig und rechtlich nicht haltbar, wenn das Betriebskonzept schon nach kurzer Zeit in Frage gestellt werde: Der Beschwerdeführer habe die beiden Wohnungen bereits während der Bauausführung zur Fremdvermietung ausgeschrieben. Weitere Überprüfungen zu Art.