3 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1) RA Nr. 110/2015/112 4 b) Der Beschwerdeführer ist sowohl als Projektänderungsgesuchsteller durch die Auflage für die Bastelraumtür als auch als Verfügungsadressat der Wiederherstellungsverfügung durch die angefochtene Verfügung beschwert und daher zur Beschwerdeführung legitimiert (Art. 40 Abs. 2 BauG und Art. 65 Abs. 1 VRPG4). Auf seine form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde wird daher eingetreten. 2. Benützungsverbot für Wohnungen