a) Soweit die Auflage der nachträglichen Baubewilligung für die Bastelraumtür angefochten ist, handelt es sich dabei um einen Bauentscheid. Bauentscheide können nach Art. 40 Abs. 1 BauG2 innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVE angefochten werden. Soweit der Rückbau der Fenster im Einstellraum Erdgeschoss und das Benützungsverbot für die beiden Wohnungen angefochten sind, handelt es sich dabei um Wiederherstellungsverfügungen. Gemäss Art. 49 Abs. 1 BauG können baupolizeiliche Verfügungen nach Art. 45 bis 48 BauG innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der BVE angefochten werden.