Mit Verfügung vom 16. Juli 2015 bewilligte die Gemeinde verschiedene Punkte der Projektänderung. Hinsichtlich der Türe im Bastelraum erfolgte die Bewilligung mit der Auflage, dass keine wohnteilartige Verandatür, sondern eine Türe mit maximal einer hälftigen Glasfüllung einzusetzen sei. Je drei zusätzlichen wohnteilartigen Fenstern auf der West- sowie Ostseite im Einstellraum Erdgeschoss verweigerte sie die nachträgliche Baubewilligung und ordnete gleichzeitig deren Rückbau innert drei Monaten an.