2. Mit Schreiben vom 10. Dezember 2012 orientierte die Gemeinde den Beschwerdeführer darüber, dass erhebliche Abweichungen gegenüber dem bewilligten Projekt festgestellt worden seien. Gleichzeitig gab sie ihm Gelegenheit, für diese Abweichungen eine Projektänderung einzureichen. Am 24. Januar 2013 reichte der Beschwerdeführer ein erstes Projektänderungsgesuch ein. Mit Schreiben vom 10. Juli 2013 orientierte die Gemeinde den Beschwerdeführer darüber, dass auch die Umgebungsarbeiten nicht nach den bewilligten Plänen ausgeführt worden seien. Zudem würden die beiden Wohnungen nicht für landwirtschaftliche Zwecke genutzt, sondern fremdvermietet.