Die Gebühren für die einzelnen Amtshandlungen lassen sich Art. 27 ff. GebR entnehmen. Die Gebührentarife für die Aufwandgebühren I und II werden im kommunalen Gebührentarif8 festgelegt (Art. 49 Abs. 1 GebR). Die genannten Arbeitsstunden werden zu den im Gebührentarif deklarierten Stundenansätzen von Fr. 75.00 bzw. Fr. 110.00 berechnet. Das Ausstellen einer Abschreibungsverfügung wird pauschal mit Fr. 200.00 in Rechnung gestellt (Art. 29 Abs. 3 GebR). Die Verfahrenskosten in Höhe von Fr. 462.50 entsprechen dem Gebührenreglement der Gemeinde Sigriswil und sind nicht zu beanstanden und insbesondere nicht willkürlich.