Insgesamt 2.5 Stunden Aufwand des Sekretariats, wobei dieses den Beschwerdeführer nochmals an die Nachreichung der fehlenden Unterlagen erinnern musste, erscheinen keinesfalls als übermässig. Auch die 0.5 Stunden der Bauverwaltung bewegen sich im Rahmen des zu Erwartenden. Insgesamt ist somit die Berechnung des Arbeitsaufwandes als vertretbar und nicht als zu hoch zu bewerten. Im Übrigen ist die Gemeinde ihrer Begründungspflicht durch die exakte Auflistung der einzelnen Amtshandlungen sowie der Gebühren nachgekommen.