a) Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, der von der Gemeinde angegebene Zeitaufwand von drei Stunden sei willkürlich und zu hoch eingeschätzt worden. Aus diesem Grund beantragt er die Reduktion der Gebühren. Die Gemeinde führt aus, die Berechnung der Verfahrenskosten sei im Rahmen des Gebührenreglements der Gemeinde Sigriswil erfolgt und in genügendem Umfang dokumentiert.